Perspektiven auf den NSU-Komplex

Seit November 2011 weiß die Öffentlichkeit, dass Neonazis über ein Jahrzehnt hinweg mindestens zehn Menschen ermordet, mindestens drei Bombenanschläge begangen und vierzehn Raubüberfälle begangen haben. Voraussichtlich Mitte des Jahres wird der Gerichtsprozess gegen Beate Zschäpe und vier Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in München zu Ende gehen. In offizieller Darstellung steht damit der gesamte (noch lebende) NSU vor Gericht.

Doch eine wirkliche Aufklärung des NSU-Komplexes steht damit nicht bevor. Tatsächlich sind durch den Prozess und die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse wesentlich mehr erschreckende Fragen aufgeworfen, als geklärt worden. So ist zwar die These eines isoliert handelnden Kern-Trios nicht mehr länger haltbar, die Ausmaße des Netzwerks, auf dass der NSU bei seinen Taten zurückgreifen konnte, und die Rolle des Staates und seiner Geheimdienste aber bei weitem nicht ausreichend aufgeklärt worden.

Daher wollen wir das Ende des NSU-Prozesses zum Anlass nehmen, in einer siebenteiligen Veranstaltungsreihe verschiedene Perspektiven auf den NSU-Komplex zu beleuchten um damit notwendige Fragen aufzuwerfen und Versuche zu wagen, diese zu beantworten und gemeinsam zu diskutieren. Dazu haben wir eine Auswahl hochkarätiger Referent*innen eingeladen die uns helfen sollen, den NSU als gesamten Komplex umfassend zu betrachten und die Gegebenheiten in Gesellschaft und staatlichen Institutionen zu verstehen, die dazu geführt haben, dass der NSU so lange ungehindert agieren konnte. Zum Abschluss der Reihe soll eine Podiumsdiskussion dazu beitragen, notwendige Konsequenzen aus dem NSU-Komplex zu ziehen.

Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei.


Eine Veranstaltungsreihe der Politischen Initiative „Never Forget

Unterstützt durch:

Studierendenparalament der Universität Bonn
Rosa Luxemburg Stiftung Nordrhein-Westfalen

Beueler Initiative gegen Fremdenhass

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der Neonazi-Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.